Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines:
Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben wir unseren geschäftlichen Aufgaben die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie sollen Sie und uns bei Missverständnissen schützen und unnötigen Streit vermeiden helfen.
Eine vertragliche Bindung zwischen dem Auftraggeber und KABOOM Media erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Nutzungsbereiche und Vereinbarungen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Inhalt einer vertraglichen Bindung und erfordern keine ausdrückliche Zurückweisung.
Durch Auftragsbestätigung, durch Leistung einer Anzahlung oder durch eine gänzliche oder teilweise Inanspruchnahme der Leistungen von KABOOM Media erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt an. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten rein Netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen:
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kann KABOOM Media eine Anzahlung in Höhe von 30% des Verkaufspreises der Ware oder Dienstleistung in Rechnung stellen.
Eigentumsvorbehalt:
KABOOM Media behält sich das Eigentum an den projektergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag incl. aller Nebenforderungen (z.B. Zinsen) vor.
Lieferzeit:
Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
Korrekturen:
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Produktionskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Abnahme:
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
Haftungsausschlüsse:
Wir übernehmen keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse Dritter weiterverarbeitet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren (Vorlagen, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind.
Wir übernehmen insbesondere keine Haftung für Leistungen Dritter, auch wenn diese von uns empfohlen oder beauftragt worden sind.
Jeglicher Schadensersatzanspruch erlischt, wenn an von uns gelieferten Projektergebnissen Änderungen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte vorgenommen werden.
Überlassene Materialien:
Für überlassene Ton- und Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernehmen wir keine Haftung.
Datensicherheit:
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes können wir keine Haftung übernehmen.
Inhalte:
Mit der Übergabe von Quellmaterial, insbesondere Musik, Steuerdaten (MIDI etc.) stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt.
Rechte:
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwertungsrechte an den gesamten Projektergebnissen. Nicht enthalten ist das Recht auf Weiterbearbeitung der Projektergebnisse, auf Übertragung und Bearbeitung in anderen als den vereinbarten Medien, auf Exklusivität und auf Übertragung von Rechten an Dritte. Ein Anspruch auf exklusive Nutzungsrechte kann unter den Vertragsparteien im Voraus festgelegt werden.
Haftungsbeschränkungen:
Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
Rücktrittsrecht
KABOOM Media kann vom Vertrag zurücktreten wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt werden.
Wenn KABOOM Media vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt werden kann, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine Entschädigung nach bisher erbrachter Leistung zu entrichten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist München.
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